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Güllen, bevor das Fass überläuft

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Matschwetter: Durch die häufigen Niederschläge in den vergangenen Monaten konnten viele landwirtschaftliche Betriebe ihren Dünger nicht ausbringen. Der Grund: Die Flächen konnten schlicht nicht befahren werden. Die Güllelager auf vielen Höfen sind dadurch so gut wie voll. Deshalb könnte es bald bei der Landpartie miefen. 

Agrarministerin: Es kann zu Havariefällen kommen

Nach den Sperrfristen der Düngeverordnung ist eine Ausbringung eigentlich erst wieder ab 1. Februar 2018 möglich. „Die Lage ist angespannt, es kann zu Havariefällen kommen, bei denen Gülle unkontrolliert ins Erdreich fließt und damit das Grundwasser gefährdet. Das muss auf jeden Fall verhindert werden“, sagen Niedersachsens Agrarministerin Barbara Otte-Kinast und Umweltminister Olaf Lies. Beide Minister haben daher mit einem Erlass an die Wasserbehörden sowie die Düngebehörde reagiert.

Güllen, wenn es keine Alternativen gibt

Lies: „Danach ist in einem akuten Notfall das Ausbringen von Gülle auch in der Sperrfrist zu dulden, um größeren Schaden zu verhindern, etwa den Eintrag ins Grundwasser, in Oberflächengewässer oder in die Kanalisation.“ Voraussetzung sei, dass die Betriebe nachweislich alle Alternativen geprüft haben, etwa die Lagerung der Gülle in Nachbarbetrieben.

Der Beitrag Güllen, bevor das Fass überläuft erschien zuerst auf nord24.


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