Das Urteil im Steinewerfer-Prozess ist gefallen: Der Angeklagte, ein 41-jähriger Mann aus Loxstedt, muss für 5 Jahre und 5 Monate ins Gefängnis. Weil er auf seiner spektaktulären Flucht nach einem Einbruch in Spieka gemeinsam mit seinem Komplizen zwei Steine auf die Straße warf, die die Polizei nur knapp verfehlten.
Keine Anklage wegen versuchten Mordes
Dabei kam die Anklage wegen versuchten Mordes vor dem Landgericht in Stade nicht zum Tragen. Die Staatsanwaltschaft hatte zehn Jahre Haft gefordert, Verteidiger Matthias B. Koch sah beim Prozesstag indes fünf Jahre als ausreichend an. Das Gericht schloss sich seiner Auffassung an und ließ die Anklage wegen versuchten Mordes fallen. Der 41-jährige Loxstedter wurde wegen des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr in Tateinheit mit besagtem Einbruch verurteilt.
Fluchtverhalten entscheidend
Das Gericht wertet dabei vor allem das Fluchtverhalten als entscheidend beim Urteil. Demnach hätten der Loxstedter und sein Komplize durchaus noch einen Seesack und einen vollen Benzinkanister, die sich noch im Fluchtfahrzeug befanden, nach den Beamten werfen können. Dann hätten sie jedoch immer wieder warten müssen, bis das Polizeifahrzeug dicht genug aufgeschlossen hätte. Doch stattdessen hätten die Flüchtigen mit hohem Tempo das Weite gesucht, um den Abstand zu vergrößern.
Staatsanwalt hat jetzt eine Woche Zeit
Verteidiger Matthias B. Koch zeigte sich mit dem Urteilsspruch „hochzufrieden“ und damit einverstanden. Der Staatsanwalt hat jetzt eine Woche lang Zeit, in Berufung zu gehen. Nach Angaben von Anwalt Koch wird voraussichtlich gegen den Komplizen des Loxstedter Steinewerfers ein gesondertes Strafverfahren eröffnet werden.
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