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Badeunfall in Moor-Therme: Das fordert der Staatsanwalt

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Im Prozess um den Tod einer Siebenjährigen, die im Juni 2017 in der Moor-Therme in Bad Bederkesa ertrunken ist, hat die Staatsanwaltschaft vor dem Amtsgericht Geestland ihre Plädoyers gehalten.

Wegen fahrlässiger Tötung angeklagt

Die Staatsanwaltschaft fordert für die drei Angeklagten – zwei Erzieherinnen und eine Hauswirtschaftshilfe von der Arbeiterwohlfahrt Bremen – eine Bewährungsstrafe, Geldstrafen und einen Freispruch. Die Angeklagten müssen sich wegen fahrlässiger Tötung verantworten.

Überwachungsvideo wird gezeigt

Vorausgegangen war eine intensive Beweisaufnahme, in der auch die Aufnahme einer Überwachungskamera vom Unfalltag gezeigt wurde. Über ihre Verteidiger ließen die Angeklagten eine Erklärung verlesen, in der unter anderem ihr tiefes Bedauern über den tragischen Unfalltod ausgedrückt war. Vor Gericht sagten sie nichts zu den Ereignissen in der Moor-Therme.

Zweiten Schwimmflügel abgenommen

Die Staatsanwaltschaft sieht es als erwiesen an, dass eine der Erzieherinnen dem Mädchen im flachen Bereich des Beckens den zweiten Schwimmflügel abnahm, nachdem das Kind – eine Nichtschwimmerin – den ersten Schwimmflügel bereits selbsttätig ausgezogen hatte. Die Kleine wollte tauchen, dabei hätten sie die Schwimmflügel gestört, wurde bei der Verhandlung deutlich.

Bewährung und Geldstrafe gefordert

Die Erzieherin soll laut Staatsanwaltschaft zu sieben Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt werden. Zudem soll sie 2000 Euro Geldstrafe zahlen.

Von der Pyramide ins tiefe Wasser

Die zweite Erzieherin war zu diesem Zeitpunkt mit den Jungen der Bremer Kita im Inneren des Gebäudes und sah den tödlichen Vorfall nicht. Auf dem Überwachungsvideo wurde deutlich, dass sie erst später ins Wasser kam. Sie soll nach Ansicht der Staatsanwaltschaft freigesprochen werden.

Ins 1,35 Meter tiefe Wasser gesprungen

Die Hauswirtschafterin soll sich zu diesem Zeitpunkt im Becken gewesen sein. Ihr warf die Staatsanwaltschaft vor, „den Vorgang ihrer ausgebildeten Kollegin nicht in Frage gestellt zu haben“. Sie soll zu einer Geldstrafe verurteilt werden. Das siebenjährige Mädchen kletterte – wie in dem Überwachungsvideo zu sehen war – wenig später auf den Rand der Regenbogenpyramide und sprang ohne Schwimmflügel ins 1,35 Meter tiefe Wasser. Erzieherinnen und Hauswirtschafterin sahen dies laut Staatsanwalt nicht.

Nebenklage fordert Schmerzensgeld

Die Nebenklage forderte in ihrem Plädoyer, alle drei Frauen zu verurteilen. Das Strafmaß stellte sie nach Angaben des Sprechers ins Ermessen des Gerichts. In einem Antrag verlangte die Nebenklage zudem ein Schmerzensgeld von 5000 Euro für die Eltern des ertrunkenen Mädchens.

Verteidigung plädiert wohl auf Freispruch

Aus Sicht der Verteidigung tragen die drei Frauen keine Schuld am Tod des Mädchens. Ein Anwalt plädierte auf Freispruch, die beiden anderen Anwälte wollen dies nach Angaben des Sprechers beim nächsten Verhandlungstag tun.

Der Beitrag Badeunfall in Moor-Therme: Das fordert der Staatsanwalt erschien zuerst auf nord24.


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