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Steinewerfer-Prozess: Gericht hebt Haftbefehl auf

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Das Landgericht Stade hat am Dienstag den Haftbefehl gegen den zweiten Angeklagten im Steinewerfer-Prozess aufgehoben. Es folgte damit dem Antrag der Verteidigung, dem sich auch die Staatsanwaltschaft angeschlossen hatte.

Sicherheitsleistung wird zurückgezahlt

Damit erhält der 40 Jahre alte Techniker aus dem Kreis Cuxhaven seine Sicherheitsleistung von 10.000 Euro zurück. Diese musste er zahlen, um den Haftbefehl vom 3. Januar dieses Jahres außer Vollzug setzen zu lassen.

Landgericht sieht keine Fluchtgefahr

Das Landgericht begründete seinen Beschluss damit, dass im Falle des Angeklagten kein Haftgrund und keine Fluchtgefahr mehr bestehe. Der 40-Jährige habe sich seit sieben Monaten zuverlässig dem Verfahren zur Verfügung gestellt, in dem er mit dem Vorwurf der Schwerkriminalität konfrontiert werde.

Wilde Verfolgungsjagd

Die Anklage legt ihm zur Last, an einem Einbruch 2017 in Spieka beteiligt gewesen zu sein. Danach sollen sich die beiden mutmaßlichen Täter bei einer wilden Verfolgungsfahrt zunächst der Festnahme durch die Polizei entzogen haben. Während der Fahrt flogen laut Anklage Steine und Teile der Beute aus dem Fluchtfahrzeug in Richtung Polizeiauto.

Niemand wird verletzt

Verletzt wurde niemand. Der jetzige Angeklagte muss sich wegen Diebstahls in einem besonders schweren Fall, Urkundenfälschung, versuchten Mordes und gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr verantworten.

Prozess-Fortsetzung am 6. September

Der andere Angeklagte im Steinewerfer-Prozess wurde 2017 wegen vorsätzlichen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und fünf Monaten verurteilt. Der Prozess wird am 6. September fortgesetzt. (jöf)

Der Beitrag Steinewerfer-Prozess: Gericht hebt Haftbefehl auf erschien zuerst auf nord24.


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