Das Landgericht Stade hat am Dienstag den Haftbefehl gegen den zweiten Angeklagten im Steinewerfer-Prozess aufgehoben. Es folgte damit dem Antrag der Verteidigung, dem sich auch die Staatsanwaltschaft angeschlossen hatte.
Sicherheitsleistung wird zurückgezahlt
Damit erhält der 40 Jahre alte Techniker aus dem Kreis Cuxhaven seine Sicherheitsleistung von 10.000 Euro zurück. Diese musste er zahlen, um den Haftbefehl vom 3. Januar dieses Jahres außer Vollzug setzen zu lassen.
Landgericht sieht keine Fluchtgefahr
Das Landgericht begründete seinen Beschluss damit, dass im Falle des Angeklagten kein Haftgrund und keine Fluchtgefahr mehr bestehe. Der 40-Jährige habe sich seit sieben Monaten zuverlässig dem Verfahren zur Verfügung gestellt, in dem er mit dem Vorwurf der Schwerkriminalität konfrontiert werde.
Wilde Verfolgungsjagd
Niemand wird verletzt
Verletzt wurde niemand. Der jetzige Angeklagte muss sich wegen Diebstahls in einem besonders schweren Fall, Urkundenfälschung, versuchten Mordes und gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr verantworten.
Prozess-Fortsetzung am 6. September
Der andere Angeklagte im Steinewerfer-Prozess wurde 2017 wegen vorsätzlichen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und fünf Monaten verurteilt. Der Prozess wird am 6. September fortgesetzt. (jöf)
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