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Steinewerfer-Prozess: Mutmaßlicher Beifahrer ist freigesprochen

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Er soll Beifahrer gewesen sein, als der 41-jährige, zwischenzeitlich verurteilte Fahrer des Fluchtfahrzeugs im Februar 2017 in einen Raiffeisenmarkt in Spieka eingebrochen und vor der Polizei davongerast war. Dabei soll der Mitangeklagte schwere Steine aus dem Fahrzeug geworfen haben, um die Beamten abzuschütteln. Doch eine Tatbeteiligung im Steinewerfer-Prozess konnte dem Beschuldigten nicht nachgewiesen werden. Das Landgericht Stade hat den 40-jährigen Techniker deshalb am Montag freigesprochen.

Entschädigung nach Untersuchungshaft

Damit schloss sich das Landgericht den Plädoyers von Verteidigung und Staatsanwaltschaft an, die ebenfalls keinen Grund erkennen konnten, den Mann wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit Diebstahl und gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr zu verurteilen. Der Prozess geht zu Lasten der Landeskasse, dem Techniker wird für seine Untersuchungshaft eine Entschädigung gezahlt.

Ausführliches zu den Plädoyers und Details zur Urteilsbegründung des Gerichts lesen Sie am Dienstag in der NORDSEE-ZEITUNG.

Polizei lieferte Verdachtsmoment

Auf den 40-jährigen Techniker war der Verdacht einer Tatbeteiligung durch den Hinweis eines Beamten der Polizei Schiffdorf gefallen. Dieser war der festen Überzeugung, dass besagter Einbruchdiebstahl in den Raiffeisenmarkt in Spieka  nach dem gleichen Muster erfolgt sei wie eine Reihe anderer Taten dieser Art, die ebenfalls von zwei Männern verübt worden seien. Später behauptete der 41-jährige Fahrer des Fluchtfahrzeugs, der 40-jährige habe als Beifahrer neben ihm gesessen.

Der Beitrag Steinewerfer-Prozess: Mutmaßlicher Beifahrer ist freigesprochen erschien zuerst auf nord24.


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