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Klage gegen Cuxhavener Vegan-Hersteller Happy Cheeze

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Die Wettbewerbszentrale hat den Hersteller von veganen Lebensmitteln, Happy Cheeze, wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht verklagt. Das vor sechs Jahren gegründete Cuxhavener Unternehmen bewirbt seine aus Cashewnüssen produzierten Produkte mit dem Begriff „Käse-Alternative“. 

Unterlassungsklage vorm Landgericht Stade

Damit verstößt Happy Cheeze nach Ansicht des in Bad Homburg ansässigen Vereins gegen Europäisches Recht. Weil sich Geschäftsführer Mudar Mannah weigert, eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben, hat die Wettbewerbszentrale vorm Landgericht Stade eine Unterlassungsklage gegen das Unternehmen eingereicht.

Produkte wegen Verwechslungsgefahr umbenannt

Eine gegen die Nutzung des Begriffs Happy Cheeze gerichtete Unterlassungserklärung hat Mannah dagegen unterschrieben: Inzwischen vertreibt er die Produkte unter dem Namen Happy Cashew.

Warum sich das Cuxhavener Start-up gegen die Wettbewerbszentrale wehrt, und wie Experten den Fall einschätzen, lest Ihr am Samstag in der NORDSEE-ZEITUNG.

Der Beitrag Klage gegen Cuxhavener Vegan-Hersteller Happy Cheeze erschien zuerst auf nord24.


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