Ob sich jemand eine Dose Gemüse aufmacht, ein Schnitzel brät, ein Glas Milch trinkt oder im Gasthaus zu Abend isst – all diese Verbraucher vertrauen darauf, dass die Nahrung in Ordnung ist. Dass dem so ist, dafür sorgen im Landkreis Cuxhaven unter anderem die Kontrollen der Mitarbeiter vom Veterinäramt aus dem Fachgebiet Lebensmittelüberwachung, das von Detlef Merz geleitet wird.
Gewaltiges Aufgabenspektrum
Ihr Aufgabenspektrum ist gewaltig. Denn es geht nicht nur darum, Lebensmittel zu kontrollieren. Es müssen beispielsweise auch die Tiere untersucht werden, die hierfür geschlachtet werden. Welche Medikamente wurden dem Rind oder dem Schwein im Stall gegeben? Und was passiert mit den Schlachtabfällen in den Tierkörperbeseitigungsanlagen? All dies müssen die Mitarbeiter im Blick haben.
Betriebe können auch schon mal geschlossen werden
Zum Bereich der Lebensmittelüberwachung zählt unter anderem die Kontrolle von Gaststätten, des Lebensmitteleinzelhandels und der Hersteller von Lebensmitteln. „Zu den Unternehmen gehören beispielsweise Konservenfabriken oder Firmen, die Nahrungsergänzungsmittel produzieren“, erläutert Fachgebietsleiter Detlef Merz.
Was genau ist hierbei die Aufgabe der Lebensmittelkontrolleure? Sie überprüfen unter anderem, ob die Betriebshygiene in Ordnung ist, die Eigenkontrollen vorgenommen werden, die baulichen Anforderungen erfüllt sind und ob die Lebensmittel mit den vorgesehenen Temperaturen gelagert werden, ob sie richtig gekennzeichnet und noch verzehrfähig sind.
Was passiert, wenn den Kontrolleuren etwas auffällt? „Wenn erheblich gegen die rechtlichen Bestimmungen verstoßen wird, kann es auch schon mal vorkommen, dass Betriebe vorübergehend amtlich geschlossen werden müssen bis die Mängel beseitigt worden sind“, erläutert Merz. „Im Übrigen werden Beratungen und Belehrungen vorgenommen, Ordnungsverfügungen verhängt und auch Ordnungswidrigkeiten- und Strafverfahren eingeleitet und durchgeführt“, sagt er.
Alle Tiere müssen vor dem Schlachten untersucht werden
Reichlich Ressourcen müssen zudem für die Schlachttier- und Fleischuntersuchungen in den Schlachtbetrieben vorgehalten werden. Denn: „Alle Tiere, die geschlachtet werden, müssen vorher untersucht werden“, betont Merz. Elf Schlachtbetriebe gibt es im Kreis: Darunter befinden sich acht „Dorfschlachter“, sowie drei größere Schlachthöfe in Hemmoor, Altenwalde und Loxstedt-Düring.
In Düring sind stets acht Leute vom Veterinäramt vor Ort
Bei den beiden letztgenannten Betrieben sind an jedem Schlachttag mehrere Mitarbeiter des Amts vor Ort. In Düring sind stets acht Leute vom Veterinäramt anwesend: zwei Tierärztinnen und sechs Fachassistenten. „Eine Tierärztin untersucht bei der Anlieferung der Schweine zunächst, ob diese gesund und unverletzt sind“, berichtet der Fachgebietsleiter. „Sollte das nicht so sein, dürfen die Schweine gegebenenfalls nicht geschlachtet werden.“
Nach dem Schlachtvorgang werde das Fleisch von den übrigen Mitarbeitern untersucht, ob es zum Verzehr geeignet ist. Sogenannte genussuntaugliche Teile sind zu entfernen.
Ausnahme: Geflügel wird beim Halter kontrolliert
In Altenwalde, wo der Geflügelschlachtbetrieb 2016 deutlich erweitert worden ist, sind ständig fünf Mitarbeiter des Veterinäramtes im Einsatz: darunter eine Tierärztin und vier Assistenten. Bei den anderen Betrieben übernehmen praktizierende Tierärzte, die auch vom Landkreis angestellt sind, die Schlachttier- und Fleischuntersuchungen. Ausnahme: Beim Geflügel muss diese Untersuchung nicht im Schlachtbetrieb erfolgen. Die Tiere werden bereits beim Halter kontrolliert.
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