Die Wiederaufnahme der Fährverbindung Cuxhaven-Brunsbüttel hängt von der Erteilung einer Ausnahmegenehmigung ab. Denn ab Februar gilt im Elbmündungsgebiet eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 15 Knoten für Schiffe mit mehr als 90 Meter Länge.
Der Neustart im April?
„Viele wollen Ostern fahren“, sagt Heinrich Ahlers. Er hat sich vorgenommen, die Fährverbindung Cuxhaven-Brunsbüttel wiederzubeleben. Seiner Meinung nach stehen die Chancen im Moment sehr gut, dass es auch tatsächlich im April mit einem Neustart klappen kann.
15 Knoten sind zu langsam
Voraussetzung sei allerdings eine Ausnahmegenehmigung von der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung für die von Ahlers als Fähre anvisierte „Fanafjord“. Damit das 130 Meter lange Schiff aus Norwegen sich nicht an die neuerdings geltende Geschwindigkeitsbeschränkung auf der Unterelbe von 15 Knoten halten muss. Denn dann würde die 16 Seemeilen lange Strecke nicht in einer akzeptablen Zeit zurückgelegt werden können.
Entscheidung in Bonn
Über die Ausnahmegenehmigung hat Ahlers am Montag mit Bernhard Meyer im Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt in Cuxhaven gesprochen. Entschieden wird darüber allerdings von der Behördenzentrale in Bonn. Bis Donnerstag rechnet Ahlers mit der Entscheidung. (tas)
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