Das Start-up Unternehmen „Happy Cheeze“ aus Cuxhaven darf seine Produkte vorerst weiterhin mit dem Begriff „Käse-Alternative‘“ kennzeichnen. Die Firma hat in erster Instanz vor dem Landgericht Stade den Rechtsstreit gegen die Wettbewerbzentrale e.V. gewonnen.
Aufklärende Zusätze
Die Wettbewerbszentrale hatte in ihrer Klage auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) verwiesen. Der Begriff „Käse“ sei nur Produkten tierischer Herkunft vorbehalten. Der Begriff sei auch dann für pflanzliche Produkte untersagt, wenn aufklärende Zusätze auf die pflanzliche Beschaffenheit des Produktes verwendet werden.
Vier Wochen Zeit
Das Unternehmen in Cuxhaven begrüßt die Entscheidung aus Stade. Ob sich das Thema damit jedoch erledigt hat, wird sich erst im Laufe der nächsten vier Wochen zeigen. Bis dahin hat die Wettbewerbszentrale nunmehr Zeit, gegen die Entscheidung Berufung beim OLG Hamburg einzulegen.
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Was die Firma noch zum Rechtsstreit sagt, lest ihr am Donnerstag in der NORDSEE-ZEITUNG.
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