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Schülerbeförderung: Kreis Cuxhaven verweist auf begrenzte Befugnisse

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In der kommenden Woche beginnt die Schule wieder. Das bedeutet auch, dass es rund um die Fahrt mit dem Schulbus vermutlich hier und da wieder Probleme geben wird. Nicht genügend Busse, Verspätungen, fehlende Linien – viele Eltern lassen dann Dampf bei der Kreisverwaltung Cuxhaven ab. Doch die ist oftmals gar nicht zuständig.

Kreis kommt für Kosten der Fahrt auf

Der Landkreis  als Träger der Schülerbeförderung steht immer wieder in der Kritik, wenn es mal nicht rund läuft in der Schülerbeförderung. Laut Schulgesetz muss der Träger der Schülerbeförderung (Landkreis Cuxhaven) die Schüler entweder selbst zur Schule befördern oder ihnen die notwendigen Aufwendungen für den Schulweg erstatten. Diese letztere Variante wurde vom Landkreis gewählt. Sprich: Es werden die Fahrkarten gekauft oder die Kosten hierfür erstattet.

Landesnahverkehrsgesellschaft entscheidet

Die Planung der Buslinien  übernehmen die Verkehrsunternehmen in Abstimmung mit dem Landkreis. Das letzte Wort haben dabei aber die Verkehrsunternehmen. Sie müssen sich dann aber die Fahrpläne wiederum von der Landesnahverkehrsgesellschaft (LNVG) genehmigen lassen.

Ob der Landkreis die Möglichkeit hat, in die Fahrpläne einzugreifen, lest Ihr am 11. August 2019 im SONNTAGSjOURNAL der NORDSEE-ZEITUNG.

Der Beitrag Schülerbeförderung: Kreis Cuxhaven verweist auf begrenzte Befugnisse erschien zuerst auf nord24.


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