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Urteil: Eintritt an zwei Nordseestränden ist rechtswidrig

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Eintrittsgebühren für zwei Strände der niedersächsischen Nordseeküste sind rechtswidrig. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch. Das hat wohl auch Auswirkungen auf das Cuxland.

Auswirkungen auf Cuxhaven und Wurster Nordseeküste?

Damit müssen nun auch andere Gemeinden an den deutschen Küsten prüfen, ob die von ihnen erhobenen Strandgebühren möglicherweise gegen das Recht verstoßen. Wohl auch in Cuxhaven und Wurster Nordseeküste. Hintergrund des Verfahrens ist ein Streit zwischen zwei Bewohnern der niedersächsischen Nordseeküste und der Gemeinde Wangerland.

Eintrittsgeld von Tagesgästen verlangt

Deren kommunale Touristik GmbH verlangt von Tagesgästen ein Eintrittsgeld von regulär drei Euro für das Betreten zweier von ihr gepflegter Strände auf einer Länge von rund neun Kilometern. Die Kläger dürfen nun nach dem Urteil weite Teile des Strands ganzjährig kostenfrei besuchen.

An manchen Strandabschnitten rechtens

Die Tatsache, dass die Gemeinde den Strand sauber halte und immer wieder Sand aufschütte, reiche als Begründung nicht aus, um an fast dem gesamten Küstenabschnitt eine Eintrittsgebühr zu erheben, argumentierten die Leipziger Richter. Das sei nur an solchen Abschnitten rechtens, an denen die Gemeinde etwa mit Kiosken, Umkleidekabinen und Toiletten für eine höhere Badequalität sorge. Dort müssen die Kläger auch weiter Eintritt zahlen. (dpa)

Der Beitrag Urteil: Eintritt an zwei Nordseestränden ist rechtswidrig erschien zuerst auf nord24.


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