Der Wesertunnel ist am Donnerstagmorgen vorübergehend für den Verkehr gesperrt worden (Nord 24 berichtete). Grund waren Beschwerden von Autofahrern bei der Polizei, die Ammoniakgeruch im Tunnel bemerkt und daraufhin Kopfschmerzen bekommen hatten. Der Chef der Straßenmeisterei Brake, die für den Wesertunnel zuständig ist, erklärt, warum der Tunnel gesperrt wurde.
Möglichkeit eines Gefahrgut-Unfalls
Die Polizei und die Tunnel-Überwachungsstelle in Hannover hätten nach dem festgelegten Prozedere gehandelt. „Es kann ja immer mal etwas passieren, beispielsweise, dass ein Gefahrguttransporter Ladung verliert. In dem Fall muss ja auch rasch gehandelt werden“, sagt Jürgen Oltmanns.
Sicherheit steht im Vordergrund
Die Sicherheit der Tunnelbenutzer stehe immer im Vordergrund. „Und wenn die Tunnelnutzer über Beschwerden klagen, muss man das ernst nehmen.“ Nachdem die Messung der Feuerwehr ergeben habe, dass keine Gefahr bestehe und der Tunnel entlüftet wurde, seien die Röhren gleich wieder freigegeben worden, sagt der Straßenmeisterei-Chef.
Ammoniakgeruch durch Gülle
Der Ammoniakgeruch geht aller Wahrscheinlichkeit nach also auf die ausgebrachte Gülle rechts und links der Weser zurück. In den vergangenen Tagen sind zahlreiche Bauern mit ihren Traktoren auf die Felder und Weiden gefahren, um die Gülle auszubringen. Wochenlang war das nicht möglich gewesen.
Jauchelager sind voll
Aufgeweichte Böden ließen das Befahren mit schweren Gespannen im Herbst nicht zu. Außerdem galt vom 1. November bis 1. Februar (bei Grünland bis 15. Januar) in Niedersachsen ein Gülleverbot, das nur mit Ausnahmegenehmigungen umgangen werden durfte.
Bauern sind froh
Nun sind die Lager und Tanks voll mit der Jauche, und die Bauern froh, dass sie die Gülle wieder ausbringen können. Irritiert von den Güllefahrten zeigen sich einige Leser, die sich in der Redaktion und bei Facebook äußerten. Sie sind der Meinung, dass die Landwirte keine Gülle ausbringen dürften, weil der Boden gefroren sei.
Verbot bei Dauerfrost und Schnee
„Das stimmt so nicht“, sagt Wolfgang Ehrecke, Sprecher der niedersächsischen Landwirtschaftskammer in Oldenburg. „Das Verbot gilt dann, wenn der Boden dauerhaft durchgefroren ist beziehungsweise wenn es geschneit hat.“
Nicht bei erwarteten starken Niederschlägen
„Außerdem darf nicht gedüngt werden, wenn starke Niederschläge zu erwarten sind, die die Gülle in oberirdische Gewässer oder auf benachbarte Flächen spülen könnten“, fasst Wolfgang Ehrecke zusammen. Die genauen Voraussetzungen seien in der Düngeverordnung geregelt, die hier einzusehen ist.
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