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Freispruch: Kein Beweis für versuchten Missbrauch auf dem Deichbrand

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Im Falle eines versuchten sexuellen Missbrauchs am Rande des Deichbrand-Festivals in Wanhöden vor zwei Jahren hat das Amtsgericht in Langen den Angeklagten am Mittwoch freigesprochen. Aus Sicht des Gerichts fehlte es an Beweisen für die Tat.

Missbrauch? Schwester kommt in letzter Minute dazu

Dem 32-jährigen Security-Mitarbeiter war vorgeworfen worden, versucht zu haben, am 22. Juli 2016 eine fast bis zur Bewusstlosigkeit alkoholisierte Abiturientin (damals 18) in ihrem Zelt auf dem Deichbrand-Gelände sexuell zu missbrauchen. Die Tat sollte sich nachts nach Ende der Konzerte ereignet haben. Schlimmeres habe nur durch die Schwester des vermeintlichen Opfers verhindert werden können, die in letzter Minute zum gemeinsamen Zelt zurückgekehrt war und weiteres Sicherheitspersonal alarmiert hatte.

Security-Mitarbeiter: Bei mir hat nichts mehr funktioniert

Der Angeklagte schilderte den Fall anders: Er habe die Abiturientin nach Ende des Konzerttages kennen gelernt, sie ihr zu ihrem Zelt gefolgt, wo sie zusammen Alkohol getrunken und sich unterhalten hätten. Später seien sie zum Austausch von Zärtlichkeiten ins Zelt gegangen. Weil er so müde und gestresst gewesen sei, habe bei ihm jedoch „nichts mehr funktioniert“. Das Gericht entschied aufgrund der widersprüchlichen Zeugenaussagen und aus Mangel an Beweisen zugunsten des Angeklagten.

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