Ein Zivilverfahren, das am Montag am Amtsgericht in Geestland stattgefunden hat, steht im Dunstkreis von umfangreichen Ermittlungen gegen eine Pferdehofbetreiberin und deren Lebensgefährten in der Gemeinde Beverstedt. Der Pferdehofbetreiberin wird von bundesweit 50 Personen vorgeworfen, die ihr übergebenen Pferde nicht wie zugesichert als Beistellpferde eingesetzt zu haben, sondern sie unrechtmäßig weiterverkauft zu haben.
Wallach zum Verkauf
Während die Staatsanwalt Verden aktuell mit Verdacht auf gewerbsmäßigen Betrug gegen die beiden Pferdehofbetreiber ermittelt, fand davon unabhängig am Montag, 6. August 2018, ein Zivilverfahren statt, das damit womöglich in Verbindung steht. Es geht um Sylvia B. aus dem Landkreis Diepholz, die ihr Pferd für einen Euro an die Pferdehofbetreiberin verkauft hatte. Sie entdeckte wenige Wochen später, dass ihr treuer Wegbegleiter erneut zum Verkauf stand. Für 4000 Euro.
Vertrag unterschiedlich interpretiert
Sie kaufte den Wallach von einem Pferdehändler zurück und klagt nun auf Schadensersatz in der Höhe. Die Mutter der Klägerin erinnerte sich an eine einvernehmlich getroffene, mündliche Absichtserklärung, dass ihre Tochter ihren Wallach „Burschi“ für einen Euro zurücknehmen könne, falls sich die Pferde nicht vertragen sollten. Der Lebensgefährte der Beklagten gab hingegen an, dass die Pferde nicht zusammenpassten. Er habe daher „Burschi“ – ohne seine Partnerin zu informieren – einem befreundeten Pferdehändler überlassen. Er habe im Vertrag gelesen, dass sich Sylvia B. das Vorkaufsrecht lediglich erbitte. Das Urteil wird am 23. August um 15 Uhr im Amtsgericht Geestland verkündet.
25-Jährige beschimpft und bedroht?
Auch Franziska P. aus Brandenburg gab ihren Wallach „Callando“ in die Hände Pferdehof-Betreiberin in der Gemeinde Beverstedt. „Callando“ soll auf dem Hof seinen Lebensabend als Beistellpferd verbringen. Doch die 25-Jährige Franziska gewinnt schnell das Gefühl, dass etwas nicht stimmt. Dass ihr treuer Weggefährte dort nicht als Rentnerpferd lebt, sondern unrechtens weiterverkauft wurde. Sie schreibt eine Suchanzeige bei Facebook. Wenig später erhält sie einen Anruf von einem Mann, der sie aufs Übelste beschimpft und bedroht. Sie solle den Eintrag entfernen, sonst „passiere“ etwas.
Am Ende steht ein Freispruch
Zeugen hören das Gespräch mit. Die 25-Jährige ist sich sicher: Der Anrufer ist der Lebensgefährte der Pferdehof-Besitzerin. Dieser Fall ist am 26. Juli 2018, vor dem Amtsgericht Geestland verhandelt worden – und endete mit einem Freispruch für den Angeklagten. Der Nachweis, dass wirklich der Lebensgefährte der Beverstedterin anrief, konnte nicht einwandfrei erbracht werden, teilte das Amtsgericht mit. (ran)
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