Ab Montag, 1. April, müssen Hunde wegen der Brut- und Setzzeit in Niedersachsen an die Leine. Die Hunde dürfen im Wald un auf Feldwegen nicht mehr frei herumlaufen. Im Land Bremen gilt die Anleinpflicht bereits seit dem 15. März.
Schutz für Vögel
Mit diesem Gesetz soll verhindert werden, dass Hunde am Boden brütende Vögel und Jungwild aufgescheucht wird. Jagd-, Rettungs-, Hüte-, Blinden- und Polizeihunde sind während eines Einsatzes vom Leinenzwang ausgenommen.
Bußgeld droht
Wer gegen die Leinenpflicht verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld rechnen. Der Rahmen für das Bußgeld ist weit gesteckt – von 5 bis 5000 Euro. Je nach Schwere des Verstoßes.
Leinenpflicht in Parks
In Bremen hat die Brut- und Setzzeit bereits am 15. März begonnen. Das Feldordnungsgesetz gilt bis zum 15. Juli. Wer gegen die Anleinpflicht verstößt, muss 50 Euro bezahlen, wie Sandy Bradtke aus dem Bremer Innenressort sagte. Für die Kontrolle ist der Ordnungsdienst zuständig. In den öffentlichen Parks der Hansestadt müssen Hunde generell an die Leine.
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