Im Prozess um die Übergriffe auf eine schwangere Frau an einer Stubbener Bahnbrücke im Februar dieses Jahres hat die Staatsanwaltschaft den Vorwurf des versuchten Mordes fallen gelassen.
Geldstrafe statt Haft
Die Anklagevertretung plädierte am Dienstag vor dem Landgericht in Stade stattdessen auf vorsätzliche gefährliche Körperverletzung in Tateinheit mit Nötigung. Staatsanwältin Julia Sobitzkat forderte keine Freiheitsstrafe, sondern für den 24 Jahre alten Hauptangeklagten aus Nordenham eine Geldstrafe von 3500 Euro und für seine mitangeklagte 25-jährige Bekannte wegen Beihilfe zu der „äußerst rohen Tat“ eine Geldstrafe von 1600 Euro.
Spätabends zu einer „Aussprache“ getroffen
In der Nacht vom 15. auf den 16. Februar hatten sich der 24-Jährige, seine 25 Jahre alte Bekannte und die Ex-Freundin zu einer „Aussprache“ an einer einsamen Eisenbahnbrücke in Stubben-Elfershude getroffen. (jöf)
Warum die Staatsanwaltschaft nur noch auf gefährliche Körperverletzung plädiert, lest ihr in der Mittwochausgabe der NORDSEE-ZEITUNG.
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