KREIS CUXHAVEN. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat im Juni entschieden, dass die um eine Stunde erhöhte Unterrichtszeit für niedersächsische Gymnasiallehrer verfassungswidrig ist. Demnach arbeiten die Pädagogen wie bisher 23,5 Stunden pro Woche. Von fehlenden Lehrkräften, um den Wegfall der einen Stunde auszugleichen, war zum Beispiel am Niedersächsischen Internatsgymnasium in Bederkesa die Rede. Doch nicht nur dort gibt man sich eher gelassen.
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