Im Prozess um die Übergriffe auf eine schwangere Frau an einer Stubbener Bahnbrücke im Februar sind die Urteile gesprochen worden. Das Landgericht Stade ging dabei über die Anträge der Staatsanwaltschaft hinaus.
Bewährungs- und Geldstrafe
Wegen vorsätzlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Nötigung hat das Gericht am Dienstag einen 24 Jahre alten Mann aus Nordenham zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt. Die Strafe wurde für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Außerdem muss der Angeklagte eine Geldstrafe von 2400 Euro zahlen.
Bekannte muss gut 4000 Euro zahlen
Gegen seine 25-jährige Bekannte, die ebenfalls aus Nordenham kommt, wurde wegen Beihilfe zur vorsätzlichen Körperverletzung eine Geldstrafe von 4050 Euro verhängt. Die Staatsanwaltschaft hatte „nur“ Geldstrafen gefordert. Sie hatte zwischenzeitlich den Vorwurf des versuchten Mordes fallen gelassen.
„Aussprache“ eskaliert – die Fäuste fliegen
In der Nacht im Februar hatten sich der 24-Jährige, seine 25 Jahre alte Bekannte und die damals schwangere Ex-Freundin zu einer „Aussprache“ an einer einsamen Eisenbahnbrücke in Stubben-Elfershude getroffen. Dort war dann ein Streit eskaliert – und die Fäuste flogen. (jöf)
Warum das Gericht eine Bewährungsstrafe für ausreichend hält, lest ihr am Mittwoch in der NORDSEE-ZEITUNG und in der KREISZEITUNG WESERMARSCH.
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