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Auto rast in Cuxhaven in Fußgänger: Staatsanwalt sieht „keinen Tötungsvorsatz“

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Fast sechs Monate nach der Schreckensfahrt eines Autos in eine Fußgängergruppe vor einer Diskothek in Cuxhaven muss sich der 29-jährige Angeklagte Zaim M. wegen versuchten Mordes vor dem Landgericht Stade verantworten. Mittlerweile geht die Staatsanwaltschaft nicht mehr von einem „Tötungsvorsatz“ aus.

Kein versuchter Mord

Die Staatsanwaltschaft forderte am Mittwoch vor dem Landgericht Stade eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten für den Angeklagten. Sie sah den Vorwurf des versuchten Mordes in sieben Fällen nicht als bestätigt an.

Gefährliche Körperverletzung

Stattdessen müsse sich der 29 Jahre alte Beschuldigte unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung und gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr verantworten.

Sieben Menschen zum Teil schwer verletzt

Der 29 Jahre alte Syrer soll am 26. November ein Auto absichtlich in eine Gruppe vor der Diskothek „Flair“ in der Cuxhavener Innenstadt gefahren haben. Sieben Menschen wurden dabei zum Teil schwer verletzt und mussten im Krankenhaus behandelt werden.

Kein konkreter Antrag der Verteidigung

Der junge Mann gab im Prozess an, er habe zuvor große Mengen Alkohol getrunken und könne sich nicht an die Tat erinnern. Die Verteidigung stellte in ihrem Plädoyer keinen konkreten Antrag. Das Urteil soll bereits am Donnerstag gesprochen werden. (lni)

Der Beitrag Auto rast in Cuxhaven in Fußgänger: Staatsanwalt sieht „keinen Tötungsvorsatz“ erschien zuerst auf nord24.


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