Der seit Mai 2018 andauernde Rechtsstreit zwischen der Cuxhavener Firma Happy Cheeze und dem Verein Wettbewerbszentrale zur Lebensmittelkennzeichnung „Käse-Alternative“ scheint beendet zu sein.
Nennung vorerst erlaubt
Das Oberlandesgerichts Celle habe einen Hinweisbeschluss erlassen, wonach das Gericht die Absicht hat, die seitens der Wettbewerbszentrale eingelegte Berufung abzuweisen. Damit dürfen die veganen Cashew-Produkte – vorerst – weiterhin als „Käse-Alternative“ gekennzeichnet werden, wie es in einer Pressemitteilung des Unternehmens heißt.
Berufung eingelegt
Nachdem die Happy Cheeze GmbH das Verfahren im April 2019 in erster Instanz gewonnen hatte, wurde im Mai von der Wettbewerbszentrale vor dem OLG Berufung eingelegt. Das Gericht habe nun besagten Hinweisbeschluss erlassen, wonach das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Stade, mit dem die Klage der Wettbewerbszentrale abgewiesen wurde, nicht zu beanstanden sei.
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